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Filmindustrie im Wandel: neue Gesetzte und Richtlinien

Die Zeiten ändern sich. Digitale Technologien sind die Katalysatoren, die zu fundamentalen Veränderungen in der Filmindustrie geführt haben. Sowohl in Bereichen der Filmproduktion als auch der Filmverwertung hat die Digitalisierung das Repertoire der Branche exponentiell erweitert. Ein zweischneidiges Schwert. Einerseits wurde vieles vereinfacht und beschleunigt. Die Folge: Es werden mehr Filme produziert als je zu vor.

Gleichzeitig wurde die Hürde der Zugänglichkeit zu Filmen beseitigt. Dank Online-Filmdiensten wie Amazon-Prime, Netflix oder YouTube wird der Großteil der Filme mittlerweile über das Internet geschaut. Leider wurden auch einige Entwicklungen zuungunsten der europäischen Filmemacher herbeigeführt.

Quotenvorgabe für Netflix und Amazon Prime

Bei den meisten Filmen und Serien der bedeutendsten bezahlten Streamingdienste handelt es sich um amerikanische Produktionen. Um eine Neuregulierung des Marktes herbeizuführen und den Kreativen der europäischen Filmlandschaft den Rücken zu stärken, haben die Verantwortlichen der Politik reagiert und eine EU-weit geltende Richtlinie geschaffen.

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Seit Herbst 2018 sollen mindestens 30 Prozent der bereitgestellten Serien- und Filminhalte von Videoplattformen aus europäischen Inhalten bestehen. Mittels einer genau berechneten Quotenvorgabe für Streaminganbieter soll das Ungleichgewicht am Filmmarkt beseitigt werden. Ursprünglich wurden nur 20 Prozent anvisiert.

Zudem sollen Betreiber der Streamingdienste sich finanziell an den Produktionskosten beteiligen. Bei der Quotenberechnung der jeweiligen Plattform wird der Gesamtkatalog der Titel berücksichtigt, damit eine größtmögliche Vielfalt der Filmangebote innerhalb der Bibliotheken gewährleistet werden kann.

Uploadfilter für YouTube und andere Dienste

Im August 2021 trat das sogenannte Uploadfilter-Gesetz in Kraft. Die offizielle Bezeichnung lautet Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (kurz: UrhDaG). Das Gesetz stellt einen Teilbereich der EU-Urheberrechtsreform von 2019 in Deutschland dar.

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Es sieht vor, dass Diensteanbieter eine Teilverantwortlichkeit für Urheberrechtsverletzungen tragen, die auf ihren Plattformen stattfinden. Anfänglich kam es zu Befürchtungen innerhalb der kreativen Nutzerkreise der Diensteanbieter von YouTube, Facebook und anderen Netzwerken.

Die Gesetzentwürfe ließen vermuten, dass Diensteanbieter gezwungen wären, strenge Uploadfilter auf ihren Plattformen zu integrieren, um sich vor hohen finanziellen Folgen der neuen Haftbarkeit für Uploads ihrer Nutzer zu schützen.

Tatsächlich sind heutige Uploadfilter durchaus in der Lage, beispielsweise eindeutige illegale Uploads wie Kopien ganzer Filme oder Serien zu erkennen und zu unterbinden. Doch kreative gestalterische Kunstformen, die sich nur in Ausschnitten auf geschützte filmische Werke beziehen, wie zum Beispiel Parodien oder Memes, sind nur schwer automatisch unterscheidbar.